Ehrenordnung

Ehrenordnung des Judo-Club 71 Düsseldorf e.V.

vom 09. Oktober 2014

§1 Zielsetzung

Der Ehrenausschuss des Judo-Club 71 Düsseldorf e.V. ist berechtigt Ehrungen vorzunehmen. Er entscheidet unabhängig und selbständig über Ehrungen, sofern diese nicht auf Grund von messbaren sportlichen Erfolgen und anderen messbaren Faktoren, wie beispielsweise der Vereinszugehörigkeit (Jubiläen), abhängen, oder aber durch ein anderes Gremium bestätigt oder abgestimmt werden. Der Ausschuss darf auch Änderungen (Erweiterungen, Kürzungen und Änderungen von Tatbeständen und Ehrungen) des Ehrenkataloges dem Vorstand vorschlagen, der ausschließlich für den Ehrenkatalog zuständig ist.

§2 Zusammensetzung

  1. Der Ehrenausschuss tritt einmal im Jahr auf Antrag zusammen.
  2. Der Ehrenausschuss besteht aus:
  3. Seiner Vorsitzenden oder seinem Vorsitzenden und deren Stellvertretung, die für die Dauer von drei Jahren vom Vorstand berufen werden. Eine Wiederwahl ist zulässig.
  4. Drei Beisitzerinnen oder Beisitzer, die für die Dauer von drei Jahren vom Vorstand berufen werden. Eine Wiederwahl ist zulässig.

§3 Ehrungen

  1. Die zu Ehrenden können sich ihre Verdienste auf unterschiedliche Weise erworben haben. Sie können, gemäß des Ehrenkataloges, der Bestandteil dieser Ordnung ist, geehrt werden wegen
  2. besonderer (z.B. sportlicher) Erfolge,
  3. besonderer Verdienste um die Anerkennung und Verbreitung des Sports und insbesondere der Budo-Sportarten, sowie der Jugendarbeit,
  4. besonderer funktioneller Verdienste.
  5. Ehrungen auf Grund messbarer Erfolge, wie beispielsweise Jahresbeste einer Altersklasse, werden vom Ausschuss vergeben, aber nicht entschieden.

§4 Herausragende Ehrungen: Ehrenmitgliedschaft und Ehrenvorsitz/Ehrenpräsidentschaft

  1. Die Ehrenmitgliedschaft wird vom Ausschuss entschieden und vergeben. Dem Vorstand steht ein Vetorecht zu.
  2. Der Ehrenvorsitz/Ehrenpräsidentschaft wird vom Ausschuss vorgeschlagen. Die Jahreshauptversammlung entscheidet darüber.
  3. Ehrenmitgliedschaften und Ehrenvorsitz/Ehrenpräsidentschaft sind besonders zu begründen und der Ehrenbeweis nebst Laudatio zu veröffentlichen.
  4. Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende/Ehrenpräsidentschaft haben keinen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Sie besitzen keinerlei Stimmrechte bei Abstimmungen im Verein. Sie sind berechtigt, an allen Vereinsveranstaltungen teilzunehmen, ausgenommen Vorstandssitzungen, haben jedoch über die dort diskutierten Vereinsangelegenheiten Stillschweigen zu waren.

§5 Antragstellung

Die Ehrungen können von allen ordentlichen Mitgliedern des Vereins beantragt werden.

§6 Tagung des Ausschusses

Der Vorsitzende des Ehrenausschusses beruft unter Beachtung einer Ladungsfrist von 30 Tagen den Ehrenausschuss ein.

  1. Der Ausschuss tagt einmal im Jahr.
  2. Der Ausschuss hat einstimmig über die Ehrung zu befinden.
  3. Jede andere Stimmenverteilung bedeutet eine Ablehnung der Vorschläge bzw. der Anträge.
  4. Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn wenigstens Vorsitz oder Stellvertretung und zwei weitere Ausschuss-Mitglieder anwesend sind.
  5. Über die Tagung ist innerhalb von 14 Tagen ein Protokoll zu fertigen und bei der Schriftführung einzureichen.

§7 Personenkreis

  1. Die Ehrungen können für jedes ordentliche Mitglied des JC71 beantragt werden.
  2. Darüber hinaus können auch Nichtmitglieder, seien es natürliche oder juristische Personen geehrt werden.

§8 Einladung zur Ehrung

Der zu Ehrende ist rechtzeitig über seine Ehrung zu informieren und zu der betreffenden Veranstaltung einzuladen. Ist es ihm nicht möglich, die Veranstaltung zu besuchen oder einen Vertreter zu entsenden, so sind ihm die Ehrenbeweise postalisch zuzusenden.

§9 Ehrenbeweise

  1. Als Ehrenbeweis wird eine Urkunde ausgehändigt.
  2. Ehrungen werden öffentlich gemacht.
  3. Der weitere Umfang der Ehrung richtet sich nach dem Ehrenkatalog, der Pokale, Medaillen, Ehrennadeln, Ehrenmitgliedschaft und Ehrenpräsidentschaft (auch Vorsitz) unter anderem vorsehen kann.
  4. Der Ehrenkatalog ist Bestandteil dieser Ehrenordnung.
  5. Der Ehrenkatalog wird vom Vorstand vorgegeben. Der Ausschuss darf Änderungen vorschlagen.

 

Ehrenkatalog des Judo-Club 71 Düsseldorf e.V.

Ehrung Urkunde Ehrengabe Veröffentlicht Laudatio Methode
Meisten Siege Nein Wanderpokal Ja Nicht erforderlich Mathematisch (Rangliste)
Jahresbeste Alterklasse Nein Wanderpokal Ja Nicht erforderlich Mathematisch (Rangliste)
Jahresbeste Verein Nein Pokal, Prämie Gi Ja Nicht erforderlich Mathematisch (Rangliste)
Aufstieg des Jahres (m/w) Nein Wanderpokal Ja Nicht erforderlich Mathematisch (Ranglisten-Vergleich Vorjahr / Ehrungsjahr)
Jahresbester Alterklasse Nein Wandelpokal Ja Nicht erforderlich Mathematisch (Rangliste)
Jahresbester Verein Nein Pokal, Prämie Gi Ja Nicht erforderlich Mathematisch (Rangliste)
10-jähriges Jubiläum Ja Bronzenadel Ja Nicht erforderlich Mathematisch (Jahre der ordentlichen Mitgliedschaft)
alle 5 Jahre nach dem 10. Jahr Ja keine Ja Nicht erforderlich Mathematisch (Jahre der ordentlichen Mitgliedschaft)
25-jähriges Jubiläum Ja Silbernadel Ja Nicht erforderlich Mathematisch (Jahre der ordentlichen Mitgliedschaft)
40-jähriges Jubiläum Ja Goldene Nadel Ja Nicht erforderlich Mathematisch (Jahre der ordentlichen Mitgliedschaft)
Eltern(teil) des Jahres Nein Wanderpokal Ja Nicht erforderlich Begründet
Funktionär des Jahres Nein Wanderpokal Ja Nicht erforderlich Begründet
Ehrenmitglied Ja Beitragsfreiheit Ja, nebst Laudatio Ja Begründet
Ehrenvorsitz Ja Beitragsfreiheit Ja, nebst Laudatio Ja Begründeter Vorschlag
Ehrenpräsident Ja Beitragsfreiheit Ja, nebst Laudatio Ja Begründeter Vorschlag
Besondere Verdienste um den Verein Ja Silbernadel Ja Nicht erforderlich Begründet
Übernahme einer wichtigen Funktion für wenigstens zwei Jahre Ja Silbernadel Ja Nicht erforderlich Nachweislich, begründet
Übernahme einer Funktion/Amt und besondere Verdienste Ja Goldene Nadel Ja, nebst Laudatio Ja Nachweislich, begründet