Aufnahmebedingungen

Wir empfehlen jedem, der am Sportbetrieb teilnehmen möchte, sich im eigenen Interesse vom Arzt auf Sporttauglichkeit untersuchen zu lassen.

Der Beitrag wird monatlich im SEPA-Lastschriftmandat im voraus einbehalten. D.h. am Anfang eines Monats wird der Mitgliedsbeitrag des laufendes Monats eingezogen. Fällig ist der Beirag allerdings stets sofort.

Wegen des verhältnismäßig hohen Arbeitsaufwandes können wir uns nur in Ausnahmefällen für eine andere Beitragszahlung einverstanden erklären, dann gilt aber ein um zwei Euro (bei 1. und 2. Person) bzw. drei Euro (bei 3. und 4. Person) höherer Beitrag.

Für Mitglieder, die nicht am SEPA-Lastschriftmandat teilnehmen können, gilt auch der geringere Beitrag, wenn sie jährlich bis zum 31.1, oder halbjährlich bis zum 31.6. und zum 31.12. des entsprechenden Jahres den Beitrag im Voraus entrichten. Die Gebühren bei Rücklastschriften gehen zu Lasten des Mitgliedes.

Alle Mitglieder dürfen in den anderen Abteilungen kostenlos mittrainieren. Nur wenn spezifische Kosten entstehen (Budopass, Sichtmarken, Prüfungen usw.), sind diese von den Sportlern separat zu tragen.

Der Sozial- / Niedrigtarif kann vom Vorstand nach Vorlage eines Sozialscheines, bei einer anderen nachzuweisenden finanziellen oder sozialen Härtesituation oder in besonderen Situationen gewährt werden.

Mit der Aufnahme in den Judo-Club 71 Düsseldorf erklärt sich das Mitglied mit der elektronischen Speicherung seiner wettkampf- sowie vereinsrelevanten Daten und deren Veröffentlichung in Aushängen, im Internet, in Pressemitteilungen und in sonstigen Publikationen des Judo-Club 71 Düsseldorf, sowie dessen Kooperationspartnern (dazu gehören auch zu-, über- und untergeordnete Vereine/Verbände) einverstanden. Gleiches gilt für Bilddokumentationen. Dieser Einverständniserklärung in diesem Abschnitt kann mit schriftlichem Antrag an den Vorstand widersprochen werden.

Diese „Aufnahmebedingungen und Beitragsordnung“ und die Vereinssatzung werden anerkannt.

Hinweis zur Kündigung: Die Kündigung muss in schriftlicher Form spätestens 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres erfolgen. Die schriftliche Kündigung wird via Email an kontakt@jc71.de übermittelt und seitens des Vereins in schriftlicher Form bestätigt.

Gerichtsstand ist Düsseldorf.